01.06.2015

 

Unser Steuer-Newsletter informiert Sie aktuell wieder über wichtige Entscheidung sowie neue Entwicklungen der Gesetzgebung rund um das Steuerrecht.

Im aktuellen Newsletter geht es in zwei Finanzgerichtsurteilen wieder um die private PKW- Nutzung durch Unternehmer. So ist die sog. 1%-Regelung auch auf Fahrschulwagen anzuwenden. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Anwendung immer für volle Monate erfolgen muss, auch wenn das Fahrzeug zeitweise gar nicht zur Verfügung stand.

Des Weiteren soll zum 1. Januar 2016 der Einkommensteuertarif hinsichtlich der kalten Progression modifiziert werden, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll angehoben werden.

Vom Bundesrat liegt eine Liste von verschiedenen, kleineren Gesetzesänderungsvorschlägen vor, die in die Steuergesetzesänderungen für 2016 einfließen sollen.

Weitere Informationen dazu, sowie Informationen zu vielen weiteren interessanten Themen erhalten Sie in unserem E-Mail Newsletter. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung.

31.08.2014

 

Unser Steuer-Newsletter informiert Sie aktuell wieder über wichtige Entscheidung sowie neue Entwicklungen der Gesetzgebung rund um das Steuerrecht. 

 

Im aktuellen Newsletter wird Schwerpunktmäßig über die Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen Fahrzeugen informiert. Anlass ist ein kürzlich veröffentlichtes BMF-Schreiben, dass diese Thematik detailliert darstellt. 

 

In dem besagten BMF-Schreiben wird die umsatzsteuerliche Behandlung von voll- und teilunternehmerisch genutzten PKW erläutert. Dabei wird auch unterschieden, ob der Arbeitnehmer oder aber der Unternehmer selbst das Fahrzeug nutzt. Die in dem Newsletter genannten Stichpunkte können für alle, die einen PKW beruflich nutzen, eine große steuerliche Hilfe sein.

 

Darüber hinaus enthält der Newsletter wichtige Informationen für alle Kapitalgesellschaften, die mindestens eine natürliche Person als Gesellschafter haben. Diese Gesellschaften sind ab sofort verpflichtet, jährlich eine sogenannte Regelabfrage über das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ihrer Gesellschafter beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen. Eine Registrierung beim BZSt hat bis zum 31.08.2014 zu erfolgen, damit die Werte für 2015 vorliegen. 

 

Weitere Informationen dazu, sowie Informationen zu vielen weiteren interessanten Themen erhalten Sie in unserem E-Mail Newsletter. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung.

 

14.07.2014

 

In unserem aktuellen Steuer-Newsletter informieren wir Sie unter anderem über die folgenden Themen:

 

In einem Altfall hat der BFH entschieden, dass erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben gleichwohl die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllen können. Das Urteil ist für heutige Fälle nur bedingt anwendbar, da mittlerweile eine finanzielle Beteiligung am gemeinsamen Haushalt erforderlich ist.

 

Ebenfalls interessant ist das zuletzt gescheiterte Steuervereinfachungsgesetz aus 2013, dass nun durch den Bundestag wieder aufgegriffen werden soll. Das Gesetz soll diverse kleinere Anpassung wie zum Beispiel die Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrages oder auch die Einführung eines pauschalierten Ansatzes für das häusliche Arbeitszimmer mit monatlich EUR 100,00 umsetzen. Einige weitere Inhalte des Steuervereinfachungsgesetzes werden in dem aktuellen Steuer-Newsletter dargestellt.

 

Ein weiteres Thema ist das Schreiben vom BMF zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG. Das Schreiben soll die Unklarheiten, die seit einem unlängst ergangenen BFH Urteil herrschen, beseitigen. Es geht dabei insbesondere um die zukünftige Anwendung der Regelung, aber auch um die Abrechnung von in der Vergangenheit erbrachten Leistungen.

 

Für weitere Informationen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gern an. Den Steuer-Newsletter können Sie jederzeit über den Infobereich auf dieser Seite abonnieren.

 

02.06.2014

 

Der aktuelle Steuer-Newsletter steht ab sofort per E-Mail bereit. Er beschäftigt sich unter anderem mit der Thematik Kindergeld.

 

So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Kindergeldanspruch entfällt, wenn das Kind nach abgeschlossener Erstausbildung in Vollzeit berufstätig ist. Eine Beschäftigung in Teilzeit muss dagegen nicht unbedingt schädlich sein.

 

Auf der anderen Seite hat der BFH entschieden, dass Eltern von bereits verheirateten Kindern gleichwohl Anspruch auf Kindergeld haben, soweit die übrigen Voraussetzungen zutreffen. Gleiches gilt, wenn die Kinder ihrerseits bereits Kinder haben. Der Kindergeldanspruch der (Groß-)Eltern wird dadurch nicht beeinflusst.

 

Ein weiteres Thema in dem aktuellen Steuer-Newsletter ist die verstärkte Kontrolle bei der Künstlersozialabgabe. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits in Arbeit. Dieser sieht vor, dass rund 250 weitere Betriebsprüfer mit dem Hauptaugenmerk auf die Künstlersozialabgabe eingesetzt werden sollen. Im Vorfeld kann eine Überprüfung im eigenen Unternehmen auf die ordnungsgemäße Durchführung der Abgabe sicherlich sinnvoll sein.

 

Weitere Informationen dazu, sowie Informationen zu vielen weiteren interessanten Themen erhalten Sie in unserem E-Mail Newsletter. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung.

 

15.04.2013

 

In unserem aktuellen Steuer-Newsletter geht es unter anderem um Kleinunternehmer, die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen (fälschlicherweise) ausgewiesen haben. Bitte beachten Sie, dass ausgewiesene Umsatzsteuer immer an das Finanzamt abzuführen ist. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Rechnungsaussteller um einen Kleinunternehmer handelt.

 

Darüber hinaus geht es in dem Newsletter um diverse Zweifelsfragen beim Investitionsabzugsbetrag. Der Investitionsabzugsbetrag eröffnet dem Unternehmer die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts bereits bis zu 3 Jahre vor Anschaffung steuerlich gewinnmindernd zu berücksichtigen. 

 

Für weitere Informationen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gerne an. Den Steuer-Newsletter können Sie jederzeit über den Infobereich auf dieser Seite abonnieren.

 

20.03.2014

 

Der aktuelle Steuer-Newsletter steht bereit und informiert Sie unter anderem über den aktuellen Stand im Verfahren um die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Es besteht nun wieder die Möglichkeit, dass diese Frage demnächst vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss.

 

Eine weitere Thematik befasst sich mit dem Kindergeldanspruch. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann der Anspruch entfallen, wenn das volljährige Kind zum Beispiel verheiratet ist oder selbst ein Kind hat. Voraussetzung für den Kindergeldanspruch ist demnach, dass eine „typische Unterhaltssituation“ auch gegeben ist.

 

Der Bundesfinanzhof hat zudem klargestellt, dass die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Die Versicherung deckt nach Meinung des BFH ausschließlich private Risiken, nämlich den allgemeinen Verdienstausfall, ab. Der Abzug als Sonderausgaben ist hiervon allerdings nicht betroffen.

 

Für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes hält der Newsletter ebenfalls wichtige Informationen bereit. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, ob auf die Kleinunternehmerregelung teilweise verzichtet werden kann. 

 

Für weitere Informationen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gerne an.

 

20.01.2014

 

Ich darf Sie sehr herzlich im neuen Jahr begrüßen. Auch in 2014 möchte ich Sie an dieser Stelle mit interessanten Auszügen aus unserem Steuer-Newsletter versorgen. Der Steuer-Newsletter weist monatlich auf die wichtigsten Änderungen, auf neue Urteile oder Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht hin. So bleiben Sie ohne großen Eigenaufwand stets gut informiert. Für weitergehende Informationen und Beratungsgespräche stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit  gern zur Verfügung.

 

In der Januar Ausgabe 2014 behandelt der Newsletter insbesondere die große Reisekostenreform, die zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist. Sehr ausführlich beschrieben wird unter anderem der neue Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“. Außerdem werden Neuregelungen im Bereich der Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, sowie Unterkunftskosten und Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung vorgestellt.

 

Den Steuer-Newsletter können Sie jederzeit über den Infobereich auf dieser Seite abonnieren. Einen erfolgreiches Jahr 2014 wüsche ich Ihnen.

30.11.2013

 

Die November Ausgabe unseres aktuellen Steuer-Newsletters enthält wieder einmal viele wichtige Themen für Sie. Erfahren Sie unter anderem, welche besonderen Angaben Ihre Rechnungen zwingend enthalten sollten. Bei Gutschriften oder bei Rechnungen in Fällen der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gilt es hier einige Besonderheiten zu beachten.

 

Darüber hinaus informiert Sie der Newsletter über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer für 2014 in Bremen, Schleswig-Holstein und Berlin. Ebenfalls in 2014 erhöht wird die Künstlersozialabgabe.

 

Zu beachten sind auch die Voraussetzungen zum Ansatz von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Der BFH hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass eine Berücksichtigung bei Barzahlung nicht in Frage kommt.

 

Sollten Sie noch sogenannte Altverluste aus privaten Wertpapiergeschäften haben, besteht nur noch bis Ende diesen Jahres die Möglichkeit, die Verluste mit möglichen Wertpapierveräußerungs-gewinnen zu verrechnen. Nicht genutzte Verluste aus Jahren vor 2009 sind in 2014 nicht mehr verrechenbar.

 

Für weitere Informationen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gerne an.

09.11.2013

 

Der aktuelle Newsletter für den Monat Oktober ist jetzt erhältlich. Er beinhaltet unter anderem aktuelle Urteile zur Anwendung der 1% Regelung.

 

So führt beispielsweise allein die Möglichkeit den Firmenwagen auch privat nutzen zu dürfen bereits zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ob das Fahrzeug tatsächlich auch privat genutzt wird ist dabei unerheblich. Die dargestellten Urteile zur 1% Regelung beziehen sich insbesondere auf das Lohnsteuerrecht. Es ist jedoch denkbar, dass sich die Finanzverwaltung auch für Unternehmer auf diese Urteile stützen wird.

 

Der Newsletter informiert weiterhin ausführlich über die neuen Richtlinien zur Gelangensbestätigung im Falle von Ausfuhrlieferungen. Ebenfalls thematisiert werden die doppelte Haushaltsführung bei weit entfernter Zweitwohnung sowie die Verzinsung bei nachträglichem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags.

 

Für weitere Informationen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gerne an.

22.09.2013

 

Der aktuelle Steuer-Newsletter fasst noch einmal alle wichtigen Änderungen aus dem Sommer 2013 zusammen. Darüber hinaus werden viele neue Urteile und Gesetze näher erläutert. Bei insgesamt 20 Themenschwerpunkten lohnt es sich mal wieder, einen Blick in den Newsletter zu werfen.

 

Er beinhaltet unter anderem das neue Reisekostenrecht, das zum 01.01.2014 in Kraft treten soll. Das neue Reisekostenrecht definiert zum Beispiel den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ neu. Dieser wird ersetzt durch den Begriff der „ersten Arbeitsstätte“. Änderungen gibt es ab 2014 auch im Bereich der Verpflegungsmehraufwendungen, sowie der beruflichen Unterkunftskosten.

 

Im Bereich der Unternehmenssteuern gab es zudem eine Mini-Reform, die unter anderem Neuregelungen zum Verlustrücktrag von Organschaften und Auslandsverlusten enthält. Weiterhin wurde das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet, indem viele Regelungen aus dem gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 übernommen und nun umgesetzt wurden.

 

Die Veränderungen betreffen nahezu alle Bereiche des Steuerrechts. Darüber hinaus finden Sie in dem Newsletter diverse aktuelle Urteile, zum Beispiel zur Berücksichtigung von Maklerkosten.

 

Für weitere Informationen verweise ich wie immer auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gern direkt an.

02.08.2013


Auch im Juli 2013 ist wieder einmal viel Bewegung im Steuerrecht. Im aktuellen Steuer-Newsletter finden Sie interessante Informationen, von denen ich Ihnen einige auszugsweise hier vorstellen möchte.

 

Eine sehr wichtige, lange erwartetet Entscheidung hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht getroffen. Die Richter haben entschieden, dass der sogenannte Splittingtarif nun auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden ist. Bei dem Splittingtarif handelt es sich um einen günstigen Einkommensteuer Tarif, der bisher nur für Ehepartner galt. Mit der Entscheidung folgt das Bundesverfassungsgericht der aktuellen Tendenz der steuerlichen Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft.

 

Ein weiteres interessantes Thema ist der gewerbliche Grundstückshandel. Der BFH hat keine Gnade gezeigt und entschieden, dass bei Überschreiten der Drei-Objekte-Grenze in jedem Fall der gewerbliche Grundstückshandel vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Besitzer aufgrund einer angedrohten Zwangsversteigerung zum Verkauf gezwungen ist.

 

Für nähere Informationen, sowie einige weitere Themen verweise ich auf unseren aktuellen Steuer-Newsletter oder sprechen Sie und gern an.

 

08.07.2013

 

Der aktuelle Steuer Newsletter für Juni 2013 steht bereit und informiert Sie unter anderem über die folgenden Themen:

 

In einem neuen Urteil stärkt der BFH die Vermieter, die mit dem dauerhaftem Leerstand Ihrer Wohnung zu kämpfen haben. Das Finanzamt stellt bei langfristigem Leerstand häufig die Vermietungsabsicht in Frage. Als Folge daraus wird der Werbungskostenabzug versagt. Der im Newsletter dargestellte Fall zeigt eine Möglichkeit auf, wie der Abzug der Werbungskosten gewahrt bleibt.

 

Darüber hinaus werden in dem aktuellen Newsletter diverse steuerliche Erleichterungen und Hilfen für die Hochwasseropfer dargestellt und erläutert. Weiterhin werden steuerlich anerkannte Möglichkeiten der Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers am auch privat genutzten Dienstwagen dargestellt.

 

Für nähere Informationen, sowie einige weitere Themen verweise ich auf unseren aktuellen Steuer-Newsletter oder sprechen Sie uns gern an.

 

 

11.06.2013


Es lohnt sich auch diesmal, den aktuellen Steuer-Newsletter für den Monat Mai 2013 zu abonnieren. So sind im aktuellen Newsletter die Inhalte des BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerproblematik bei der Abgabe von Snacks, Getränken und Speisen zusammengefasst.

 

Es geht dabei um die Frage, welcher Umsatzsteuersatz von Betreibern von Snackbars, Imbissbuden, Restaurant, etc. anzuwenden ist. Die Lieferung von Lebensmitteln unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Überwiegen jedoch die Dienstleistungselemente, wie zum Beispiel bei Restaurants das Kochen und Servieren der Speisen, so liegt eine sonstige Leistung vor mit dem regulären Steuersatz von 19%. Die genaue Abgrenzung hat dabei in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Nachdem in den letzten Jahren diverse Einzelfälle von den Gerichten entschieden werden mussten hat sich nun die Finanzverwaltung in dem BMF-Schreiben zu dieser Thematik geäußert. 

 

Weitere interessante Themen sind die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, die nun mögliche doppelte Haushaltführung von erwachsenen, bei den Eltern lebenden Kindern sowie die Entscheidungen über die Abzugsfähigkeit von Finanzierungszinsen auch nach dem Verkauf der Immobilie.

 

Die Rechtsprechung, dass Arbeitnehmer nur einen regelmäßigen Arbeitsplatz haben können, wurde nun auch auf Unternehmer übertragen. Das bedeutet, dass jede weitere Fahrt, die nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte führt, mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden darf. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob gegen das zugrunde liegende Urteil noch die Revision eingelegt wird.

 

Sie sehen, es ist wieder einmal viel passiert im Steuerrecht. Für nähere Informationen, sowie einige weitere Themen verweise ich auf unseren aktuellen Steuer-Newsletter oder sprechen Sie uns gern an.

 

01.05.2013

 

Auch den Steuer Newsletter April 2013 möchten wir Ihnen hier Auszugsweise vorstellen. Sie erfahren dort unter anderem von einem aktuellen Urteil hinsichtlich eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses, das steuerlich nicht anerkannt wurde.

 

Zum 1. Januar rückwirkend in Kraft getreten ist derweil das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Wesentliche Änderungen sind unter anderem die Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro. Auch die Ehrenamtspauschale wurde angehoben, von 500 Euro auf 720 Euro. Eine Reihe weiterer Änderungen, von denen insbesondere Stiftungen und gemeinnützige GmbH's betroffen sind, finden Sie ebenfalls in unserem Newsletter.

 

Des Weiteren hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung erneut unterstrichen. Kritik gab es immer wieder an der Bemessungsgrundlage, die sich am Bruttolistenneupreis der Fahrzeuge orientiert. Dies führt vor allem bei Gebrauchtfahrzeugen zu unerwünschten Ergebnissen. Der BFH argumentiert damit, dass dem Steuerpflichtigen ja noch die Fahrtenbuchmethode als Alternative zur Verfügung stünde.

 

Für nähere Informationen, sowie einige weitere Themen verweise ich auf unseren aktuellen Steuer-Newsletter oder sprechen Sie uns gern an.

 

03.04.2013



Im aktuellen Steuer-Newsletter März informieren wir Sie unter anderem über die Abzugsmöglichkeiten privater Telefongebühren als Werbungskosten. Der BFH hat entschieden, dass der Ansatz privater Telefongebühren als Werbungskosten in Frage kommen kann. Voraussetzung ist allerdings eine Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche.

 

Eine weitere Entscheidung des BFH betrifft das häusliche Arbeitszimmer. So muss das häusliche Arbeitszimmer nicht unbedingt eine typische Büroausstattung haben. Dies betrifft unter anderem Berufsmusiker, die zu Hause lediglich einen Übungsraum eingerichtet haben.

 

Weitere Themen sind unter anderem die neuen Vorschriften für Gutschriften. Diese müssen künftig, aufgrund von Vorgaben der EU, explizit als Gutschrift bezeichnet werden. Ausserdem informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Jahressteuergesetzes 2013. 

 

Für nähere Informationen, sowie einige weitere Themen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gern an.

 02.03.2013

 

Die aktuelle Ausgabe unseres Steuer-Newsletters steht ab sofort bereit. Darin informieren wir Sie unter anderem über den aktuellen Stand beim mittlerweile gescheiterten Jahressteuergesetz 2013. So sollen wichtige einzelne Maßnahmen aus diesem Gesetzesentwurf nun in neuen Gesetzen umgesetzt werden.

 

Abgesegnet ist derweil der höhere Grundfreibetrag für 2013. Dieser wurde von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Die Auswirkungen werden vermutlich erstmalig auf der Lohnabrechnung für April zu sehen sein.

 

Die Finanzämter sind nun auch in der Lage, die Steuererklärungen 2012 zu bearbeiten. Die Finanzverwaltung hatte zuvor angekündigt, dass die Steuererklärungen für 2012 erst ab März bearbeiten werden können. Grund dafür ist die Frist bis zum 28. Februar zur Übermittlung der relevanten Daten, wie zum Beispiel der Rentenbezugsmitteilungen oder Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Daten liegen den Finanzämtern nun vor.

 

Für weitere Informationen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns gerne an.

16.01.2013 

 

Das Team der Kanzlei Lenzen begrüßt Sie ganz herzlich im neuen Kalenderjahr 2013. Gleichzeitig starten wir mit vollem Elan gemeinsam mit Ihnen in das steuerliche Veranlagungsjahr 2012. Um auch im neuen Jahr immer gut informiert zu sein steht Ihnen unser monatlicher Steuer-Newsletter wie gewohnt zur Verfügung.

 

Im aktuellen Newsletter Januar 2013 informieren wir Sie unter anderem über die Veränderung der Höchstbeträge für berufliche bedingte Umzugskosten, die neuen Förderungen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements sowie  die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen 2013 für die Sozialversicherung.

 

Noch nicht verabschiedet sind das Jahressteuergesetz 2013 sowie das Steuervereinfachungsgesetz 2013. Da mit einer baldigen Verabschiedung gerechnet werden kann,  informieren wir Sie bereits mit dem aktuellen Newsletter über wichtige geplante Veränderung. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht zum Beispiel die Anhebung des Grundfreibetrags vor. Ebenfalls geplant ist die vereinfachte pauschale Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers ohne den Einzelnachweis von Belegen.

 

Für nähere Informationen verweise ich auf unseren Newsletter oder sprechen Sie uns an. Den Newsletter können Sie gern über das entsprechende Formular im Infobereich abonnieren.

 

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