Unternehmerische Entscheidungen wirken sich immer steuerlich aus. Deshalb ist eine genaue Trennung in Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung nicht möglich. Infolge langjähriger Mandatsbeziehungen besitzt der Steuerberater tiefe Einblicke in das Unternehmen und in die Familie. Der Steuerberater ist mit dem Wissen und dem umfangreichen Erfahrungsschatz der ideale Ansprechpartner für die betriebswirtschaftliche Beratung. Vertrauen Sie sich einfach Ihrem Steuerberater an, er wird ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Probleme haben und mit Ihnen eine Lösung finden.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, wird regelmäßig in die Anschaffung neuer Maschinen und Technologien, in die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen und in die Eroberung neuer Märkte und Zielgruppen investiert. Das vorhandene Eigenkapital reicht gewöhnlich nicht aus, um die geplanten Investitionen zu tätigen und es wird auf Fremdkapital zurückgegriffen. Eine Antwort auf die Frage, ob Kauf, Miete oder Leasing die bessere Variante ist, kann nicht sofort beantwortet werden. Der sofortige Kauf geht zu Lasten des Eigenkapitals und kann die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigen und sich negativ auf die Kreditwürdigkeit gegenüber Kapitalgebern auswirken. Der Vorteile liegen in der Vermeidung von Zinsen und andere Nebenkosten und in der steuerlichen Abschreibung der Investition. Im Unterschied dazu wird bei der Finanzierung die endgültige Bezahlung in die Zukunft verlagert und für diese Zeit erhält man einen Kredit in Höhe des Kaufpreises. Es werden Zinsen in Rechnung gestellt, die zusätzliche Kosten für das Unternehmen bedeuten. Wenn zwischenzeitlich der zurückbehaltene Kaufbetrag woanders gewinnbringender angelegt werden kann, die Liquidität des Unternehmens gesichert ist kann kommt der Kauf auf Kredit in die engere Wahl. Beim Leasing erwirbt man im Gegensatz zu Kauf und Finanzierung keine Eigentumsrecht sondern lediglich Nutzungsrechte. Nach Ablauf der Leasingzeit muss die Maschine oder Anlage zurückgegeben werden oder gegen eine Restzahlung kann das Eigentum daran erworben werden. Das Leasing wirkt sich nicht negativ auf das Eigenkapital aus und beeinträchtigt nicht die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Die zusätzlichen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen sind bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen. Die Leasingrate wird als betriebliche Kosten gebucht und schmälert den Unternehmensgewinn. Die Steuerberatung Lenzen analysiert Ihre Investitionspläne unter Berücksichtigung der Unternehmensziele und erarbeitet einen umfassen Finanzierungs- und Steuerbelastungsvergleich. So können Sie fundiert Ihre Entscheidungen treffen.
Mittels einem individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Kennzahlensystem lassen sich im Rahmen der Unternehmensanalyse aus dem Jahresabschluss weitere Erkenntnisse gewinnen. Stärken und Schwächen hinsichtlich der finanziellen Lage, des Vermögens und der Gewinnsituation des Unternehmens werden sichtbar. Dadurch können Sie rechtzeitig die Weichen stellen, eine Unternehmenskrise zu verhindern und das Unternehmen fit für die neuen Anforderungen von Banken, Märkten und Kunden zu machen.
Trotz voller Auftragsbücher und Überstunden bricht der Gewinn ein. Das kann ein Indiz sein, dass die Kalkulationen überarbeitet werden müssen. Vor allem kleinere Unternehmen versäumen es, die Kalkulation regelmäßig an aktuelle Preisentwicklungen anzupassen. Dann ist die Unternehmenskrise nicht mehr weit und eine Insolvenz nicht ausgeschlossen. Das wollen weder Sie noch wir. Die Steuerberatung Lenzen hilft Ihnen, dass Ihr Unternehmen in der Erfolgsspur bleibt.
Mit einem Branchenvergleich und Betriebsvergleich erhalten Sie weitere wichtige Daten zur Einordnung und Bewertung des eigenen Unternehmenserfolges. Sie gewinnen Erkenntnisse, wo noch Reserven liegen und Verbesserungen angestrebt werden sollen.
Je eher Sie sich mit der Vermögensübertragung und Unternehmensnachfolge auseinandersetzen, umso größer sind die Möglichkeiten einer steueroptimalen Ausgestaltung.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge und das Unternehmertestament sind eng mit der Erbschaftsteuerberatung verbunden. Das Ziel ist immer gleich: Die Übertragung von Vermögen bei möglichst niedrigen Steuerbelastung. Die Freibeträge sind bei Familienmitgliedern sehr hoch. Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer können alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden. Bei vorausschauender und kluger Planung lassen sich große Vermögen auch steuerfrei übertragen. Die vorweggenommene Erbfolge als Spezialfall der Schenkung bedeutet die Vermögensübertragung des zukünftigen Erblassers zu Lebzeiten an die Erben. Die Sicherung des Familienvermögens, die Reduzierung der Pflichtteilsansprüche in der Familie, die Senkung der Steuerlast für die Familienmitglieder im Erbschaftsfall sowie die Absicherung des Schenkers und der Familie sind die häufigsten Ziele der vorweggenommenen Erbfolge. Der Erblasser kann sich für den Fall eines Falles absichern und der Schenkung unter Vorbehalt zustimmen, indem er sich Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht garantieren lässt. Eine gute Zusammenarbeit zwischen einem versierten Anwalt für Erbrecht und einen erfahrenen Steuerberater zahlt sich für die Mandanten aus.
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