Steuerberatung in Hamburg

Das Gros der deutschen Steuerzahler, egal ob Unternehmer, Angestellter, Arbeiter oder Rentner, fühlt sich von der Flut der sich ändernden Gesetze und Verordnungen im Steuerrecht und bei den Lohnsteuerrichtlinien überfordert. Deshalb ist eine kompetente Steuerberatung wichtig.  Nur ein Steuerberater, der die Nöte und Sorgen seiner Mandanten kennt, wird Mandantenzufriedenheit erreichen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Steuerkanzlei in Hamburg-Eilbek!

 

Steuerberatung für Unternehmen in Hamburg

 

Bei vorausschauender Steuerberatung haben Unternehmen und Freiberufler viele Möglichkeiten zur Steueroptimierung und zur Senkung der Steuerbelastung. Selbstverständlich erbringt die Steuerberatung Lenzen die typischen Leistungen wie Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und betriebswirtschaftliche Beratung. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an, stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir werden zuhören und nach einer passenden Lösung für Ihr Anliegen suchen.

 

Gern wird übersehen, dass die einmal getroffene Wahl der Rechtsform des Unternehmens nicht endgültig sein muss. Es lohnt sich, die getroffene Entscheidung zur Rechtsform in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand zu stellen. Steht die Rechtsform noch im Einklang mit den Unternehmenszielen, mit der aktuellen Unternehmensentwicklung und mit der persönlichen Situation? Die Antworten können abhängig von den Wünschen sehr unterschiedlich ausfallen, ob beispielsweise die Reduzierung des persönlichen Haftungsrisikos oder die verbesserte Kreditwürdigkeit oder die Minimierung der Steuerlast  im Vordergrund steht.

 

Erbschaftsteuer, vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsteuer sind Reizwörter, mit denen sich der Unternehmer intensiver beschäftigen sollte. Letztlich geht es immer um die Sicherung des Familienvermögens und des Unternehmensvermögens sowie die steuerliche günstige Vermögensübertragung. Wenn Sie sich der Herausforderung der Unternehmensnachfolge stellen oder über das Unternehmertestament nachdenken, werden Sie wieder auf das Thema Erbschaftsteuer stoßen.

 

Steuerberatung für Arbeitnehmer in Hamburg

 

Ärgern Sie sich jedes Mal, wenn Sie die Steuererklärung anfertigen, über die unverständlichen Formulierungen, über die viele Zeit beim Ausfüllen der Formulare  und über die verbleibende Unsicherheit, alle Angaben in der Steuererklärung gemacht zu haben sowie alle Steuervorteile genutzt zu haben? Dann kommen Sie in die Kanzlei der Steuerberatung Lenzen in Hamburg-Eilbek.

 

Der weit verbreitete Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ bedeutet nichts anderes, als dass eine Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. Die über das Jahr abgeführte Lohnsteuer ist nichts anderes als eine im Voraus bezahlte Einkommensteuer und stellt lediglich einen Durchschnittswert dar, der oft etwas über der tatsächlich zu entrichtenden Einkommensteuer liegt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung zurückzuholen. 

 

Auch der Arbeitnehmer hat vielfältige Möglichkeiten, seine Steuerzahlungen zu reduzieren und den Staat an seinen Kosten zu beteiligen.

 

Steuerberatung für Rentner und Pensionäre in Hamburg

 

Sind Sie unsicher, ob Sie als Rentner oder Pensionär verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder haben Sie vom Finanzamt eine Aufforderung erhalten, die Steuererklärung einzureichen? Gern helfen wir Ihnen und prüfen zuerst, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, regelmäßig eine Steuererklärung abzugeben.

 

Mit dem Alterseinkünftegesetz in 2005 hat sich die Besteuerung der Renten grundlegend geändert. Bis zum Jahr 2040 steigt der Besteuerungsanteil der Rente von 50% in 2005 auf dann 100 % ab dem Jahr 2040 bzw. wird der Rentenfreibetrag bis 2040 auf 0 % zurückgefahren. Der Rentenfreibetrag hängt vom Renteneintrittsalter ab und ist dann für immer festgeschrieben. Im Laufe der Jahre können Sie im Ergebnis der Rentenerhöhungen steuerpflichtig werden.

 

Als Einkommen zählen neben der der gesetzlichen Rente auch Rentenzahlungen aus den berufsständischen Versorgungswerken, der betrieblichen Altersvorsorge, der Riesterrente, der Rürup-Rente sowie  Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung. Immer mehr Rentner überspringen die Freibetragsgrenze und werden steuerpflichtig. Doch nicht alle Rentner und Pensionäre müssen nun automatisch Steuern an das Finanzamt zahlen. Sie können nämlich die Steuerlast senken oder die Steuerzahlung gänzlich vermeiden:

 

  • Sonderausgaben

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, privaten Haftpflichtversicherung, Sterbeversicherung und Spenden können steuermindern geltend gemacht werden.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Sammeln Sie alle Belege wie Arztrechnungen, Rezeptgebühren, Zuzahlungen in der Apotheke und bei der Physiotherapie, Taxiquittungen für die Fahrten zumArzt oder Physiotherapie und zurück, Beiträge zu Kuren und Reha-Maßnahmen sowie die Beerdigungskosten.

  • Werbungskosten

Die Summe aus Kosten für die Rentenberatung, Kontoführungsgebühren,Steuerberatung, und den Gewerkschaftsbeiträgen kann die Werbungskostenpauschale für Rentner übersteigen und zu geringerer Steuerzahlung führen.

  • Behinderten-Pauschbetrag

Behinderte Rentner erhalten zusätzlich Steuerentlastung. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung abhängig.

  • Altersentlastungsbetrag

Rentner, die älter als 64 Jahre sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag das zu versteuernde Einkommen mindern. Wenn Sie im Jahr 2015 64 Jahre alt geworden sind, dann beträgt der Altersentlastungsbetrag maximal 1064 €. Der  maximale Altersentlastungsbetrag ist im § 24a EStG geregelt.

 

Steuerberatung für gemeinnützige Vereine und Stiftungen in Hamburg

 

In Hamburg gibt es aktuell über 800 Sportvereine, über 300 Gartenvereine, unzählige Fördervereine sowie mehr als 1300 Stiftungen mit Sitz in Hamburg.

 

Die Förderung gemeinnütziger Organisationen, Vereine und Einrichtungen (auch als Non-Profit-Organisationen bezeichnet)  hat in Deutschland einen  hohen Stellenwert. In den letzten Jahren zogen sich Staat und kommunen immer mehr aus Bildung, Kultur, Sport und anderen sozialen Bereichen zurück. Gemeinnützige Vereine, Fördervereine und Stiftungen gewinnen immer mehr an  Bedeutung.  Die Professionalisierung, vor allem bei den Sportvereinen und Sportverbänden, stellt die meist ehrenamtlichen Vorstände vor enorme Herausforderungen, schließlich sind die Vorstände nach § 31 BGB selbst in der Haftung.

 

Die korrekte Buchhaltung,  der Jahresabschluss und die Erstellung der Körperschaftssteuererklärung bringen die oft berufsfremden Vorstände an den Rand der Verzweiflung. Mit der Abgabe der Körperschaftssteuererklärung erhält der Verein den notwendigen Freistellungsbescheid als Nachweis seiner Gemeinnützigkeit und damit u.a. das Recht, Spendenquittungen auszustellen. Ein erfahrener Steuerberater kann den Vereinen viel lästige Arbeit abnehmen und Sicherheit geben, dass die strengen Vorgaben der Finanzverwaltung bezüglich der Gemeinnützigkeit eingehalten werden.

 

Für Vereine und Verbände ist die Frage spannend, ab wann es sich lohnt, umsatzsteuerpflichtig zu sein. Die Steuerberatung Lenzen analysiert Ihren Haushalt, die Struktur und die Höhe der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und Ausgaben, um dann den möglichen  Steuervorteil abzuschätzen.  Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Steuerbüro im Hamburger Stadtteil Eilbek.

 

Das Sponsoring für Kulturvereine und Sportvereine wird immer wichtiger. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Sponsoring und Spende gern synonym verwendet, auch wenn das Steuerrecht einen großen Unterschied macht. Es ist immer der konkrete Sachverhalt genau zu betrachten. Die  Spende ist eine freiwillige Leistung, für die keine Gegenleistung erwartet wird. Das Steuerrecht unterscheidet Geldspende, Sachspende und Aufwandsspende. Spenden können als Sonderausgaben, nicht aber als Betriebsausgaben, steuerlich geltend gemacht werden.  Anders verhält es sich beim Sponsoring.

 

Der Sponsor kann seine Leistungen als Betriebsausgaben verbuchen. Beim Sponsoring werden Leistungen zwischen dem Sponsor und dem gesponserten ausgetauscht. Einnahmen aus Sponsoring unterliegen der Umsatzsteuer. Die vereinnahmten Sponsorenleistungen können für den Verein in wenigen Fällen eine steuerfreie Einnahme sein, beispielsweise wenn nur das Logo des Sponsors auf Briefpapier und Website veröffentlicht wird. Wenn das Logo oder die angegeben Internetadresse einen unmittelbaren Link zur Seite des Sponsors enthält, muss die vom Sponsor erhaltene Leistung versteuert werden. Bandenwerbung, Trikotwerbung sind regelmäßige steuerpflichtig. Der Verein ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen und die getätigten Einnahmen korrekt in der Buchhaltung zu erfassen. Es ist ratsam, einen schriftlichen Vertrag zwischen Verein und Sponsor abzuschließen, der den Leistungsaustausch genau beschreibt. Der Wert der ausgetauschten Leistungen darf in keinem krassen Missverhältnis stehen. Holen Sie sich vor Abschluss eines Sponsoringvertrags Rat bei einem versierten Steuerberater mit Erfahrung im Vereinssteuerrecht.

 

Auch bei der Gemeinnützigkeit gibt es vielfältige Organisationsformen. Welche Rechtsform ist für Ihre gemeinnützige Einrichtung die geeignetere – der Verein, die Stiftung oder die gGmbH? Welche Steuervorteile können genutzt werden? Welchen Spielraum gibt es bei der Mittelverwendung? Nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich bei der Steuerberatung Lenzen in Hamburg beraten.

 

Der Verein ist gehalten die finanziellen Mittel zeitnah für Vereinszwecke auszugeben. Finanzielle Mittel können nur unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen als Rücklagen, freie oder gebundene Rücklagen, angesammelt werden.  Deshalb ist der Verein auf regelmäßigen Geldzufluss in Form von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Sponsorengeldern angewiesen.

 

Im Gegensatz dazu geht es bei der Stiftung um den Erhalt des Stiftungskapitals. Die gGmbH  macht sich die Vorteile des Gemeinnützigkeitsrechts und der gewerblichen Rechtsform „GmbH“ zunutze. Im Gegensatz zum Verein kann die gGmbH gleichzeitig gewinnorientiert arbeiten und gemeinnützig tätig sein.

 

Kanzlei-Leistungen für Steuerberatung

  • Beratung zur Wohnungsbauprämie
  • Anträge für Eigenheimzulage
  • Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmen
  • Vertretung vor Finanzbehörden 
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Unterstützung bei Außenprüfungen
  • Beratung zur vorausschauenden Steuerplanung
  • Erstellung von Förderanträgen
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen wie Kinderfreibetrag, Lohnsteuerklasse, etc.
  • Besteuerung von Stiftungen und Vereinen
  • Steuerstrafrechtliche Beratung

 

Ihr Ansprechpartner:

Hanns-Thomas Lenzen

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